FSP-Fachbegriffe

Fachsprachprüfung für Ärztinnen und Ärzte: nach Bundesland

Die Fachsprachprüfung (FSP) führt meist die Landesärztekammer durch, im Auftrag der Behörde, bei der du die Approbation beantragst. Anmeldung, Gebühr, Wartezeit und sogar der Ablauf unterscheiden sich je nach Bundesland: In manchen Ländern gibt es einen Vokabeltest, einen Arztbrief am Computer oder die Prüfung heißt anders.

BundeslandPrüfende StelleGebühr
Baden-WürttembergLandesärztekammer Baden-Württemberg420 €
BayernBayerische Landesärztekammer (BLÄK)550 €
BerlinÄrztekammer Berlin550 €
BrandenburgLandesärztekammer Brandenburg487 €
BremenÄrztekammer Bremen530 €
HamburgÄrztekammer Hamburg550 €
HessenLandesärztekammer Hessen (LÄKH)650 €
Mecklenburg-VorpommernÄrztekammer Mecklenburg-Vorpommern700 €
NiedersachsenÄrztekammer Niedersachsen (ÄKN)490 €
Nordrhein (NRW)Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo)430 €
Rheinland-PfalzBezirksärztekammer Rheinhessen in Mainz470 €
SaarlandLandesamt für Soziales (Fachsprachtest)–
SachsenSächsische Landesärztekammer (SLÄK)590 €
Sachsen-AnhaltÄrztekammer Sachsen-Anhalt500 €
Schleswig-HolsteinÄrztekammer Mecklenburg-Vorpommern in Rostock–
ThüringenLandesärztekammer Thüringen600 €
Westfalen-Lippe (NRW)Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL)400 €

Stand der Recherche: 30.09.2026. Angaben ohne Gewähr; Quellen auf der Seite des jeweiligen Bundeslands.

So läuft die FSP meistens ab

  1. Arzt-Patienten-Gespräch (20 Minuten): Anamnese mit einer Schauspielpatientin oder einem Schauspielpatienten, in Laiensprache. Du erklärst auch Verdachtsdiagnose und nächste Schritte.
  2. Dokumentation (20 Minuten): Du hältst das Gespräch schriftlich fest, je nach Kammer als Arztbrief oder in einem vorgegebenen Formular.
  3. Arzt-Arzt-Gespräch (20 Minuten): Du stellst den Fall einer Ärztin oder einem Arzt vor, in Fachsprache, und beantwortest Fragen.